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OSS One-Stop-Shop Verfahren

Ab dem 01.07.21 gilt die neue Regelung zum One-Stop-Shop Verfahren.

Bei Verkäufen an Privatkunden innerhalb der EU müssen wir die Verkaufspreise mit dem jeweiligen Mwst-Satz des Landes des Kunden versehen.

Bis jetzt haben Privatpersonen aus dem EU-Ausland die deutsche Mwst bezahlt. Das ändert sich nun.


D.h. die Produktpreise auf der Rechnung werden von den Preisen in unserem Katalog ab jetzt

abweichen, für z.B. einen österreichischen oder französischen Kunden. Das liegt an der unterschiedlichen Höhe der Mwst. im jeweiligen Land.


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